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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz777037
Datum12.11.2013 21:13      MSG-Nr: [ 777037 ]17626 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Das Beispiel mit der Wehrpflicht trifft es aber leider nicht ganz, da hier der Wehrpflichtige keinen Antrag gestellt hat, über den dann positiv oder negativ entschieden wurde.

    Im vorliegenden Fall ist aber ein Antrag gestellt worden, über den dann abschlägig entschieden wurde.
    Diese Entscheidung ist dann eine Handlung der Feuerwehr, die ja nach Landesrecht MV ein nicht-selbständiger Teil der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde) ist.

    Man kann jetzt lustig drüber streiten ob diese handlung ein VA ist oder nicht.
    Es gibt für beide Ansichten die entsprechenden Theorien und Rechtsansichten.

    Wie du schon sagst ist das ganze unabhängig davon vor Gericht überpfrüfbar, da 31 des Feuerwehrgesetzes MV den Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

    Ich stimme dir aber auch darin zu, dass die rechtliche Ausgestaltung in MV sehr "gewöhnungsbedürftig" ist.

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