News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 777037 | ||
Datum | 12.11.2013 21:13 MSG-Nr: [ 777037 ] | 17626 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Das Beispiel mit der Wehrpflicht trifft es aber leider nicht ganz, da hier der Wehrpflichtige keinen Antrag gestellt hat, über den dann positiv oder negativ entschieden wurde. Im vorliegenden Fall ist aber ein Antrag gestellt worden, über den dann abschlägig entschieden wurde. Diese Entscheidung ist dann eine Handlung der Feuerwehr, die ja nach Landesrecht MV ein nicht-selbständiger Teil der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde) ist. Man kann jetzt lustig drüber streiten ob diese handlung ein VA ist oder nicht. Es gibt für beide Ansichten die entsprechenden Theorien und Rechtsansichten. Wie du schon sagst ist das ganze unabhängig davon vor Gericht überpfrüfbar, da 31 des Feuerwehrgesetzes MV den Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Ich stimme dir aber auch darin zu, dass die rechtliche Ausgestaltung in MV sehr "gewöhnungsbedürftig" ist. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|