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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 777027 | ||
Datum | 12.11.2013 18:01 MSG-Nr: [ 777027 ] | 17524 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Wie gesagt. m.E. rechtlich alles ganz großer Murks. Der KFV kann, KdöR hin oder her, nicht Adressat eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt einer Kommune sein. Bin ich voll bei Dir. Bezweifle nur ob es sich bei der Ablehnung um einen Verwaltungsakt handelt, so wie wir ihn sehen. In unserem BL entscheidet ja auch der Ausschuss über die Aufnahme, aber die Mitteilung an den Bewerber hat die Verwaltung zu erstellen und muß den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen. Manfred | ||||
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