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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013   67 Beiträge
AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern776987
Datum12.11.2013 08:22      MSG-Nr: [ 776987 ]18019 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Nach meiner Auffassung ist für die Entscheidung ob es sich um ein Verwaltungsakt (VA) handelt, kein Feuerwehrgesetz, oder wie es sich im jeweiligen Bundesland auch immer nennen mag notwendig sondern alleine §35 VwVfg


    § 35
    Begriff des Verwaltungsaktes.


    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

    Die Behörde Feuerwehr (Behördenbegriff siehe § 1 Abs 4) hat die Entscheidung getroffen, das in diesem Einzelfall der Kandidat im Sinne des Feuerwehrgesetzes (öffentliches Recht ?) nicht geeignet ist der Feuerwehr beizutreten ( unmittelbare Auswirkung nach Außen: der Kandidat kann kein Mitglied werden).

    (Meine private Rechtsauslegung des Veraltungsrechts, vermittelt bekommen an der FH Bund ohne Anspruch auf Richtigkeit)

    Gruß Christian

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