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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Ziegler wird chinesisch | 9 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 776861 | ||
Datum | 09.11.2013 06:23 MSG-Nr: [ 776861 ] | 5672 x gelesen | ||
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Geschrieben von Herbert S. Nachteil hin oder her müßen wir Deutschen alles verramschen und ins Ausland verscherbeln? War das Unternehmen vorher im Besitz des Deutschen Staates? Dann hätte diese Frage im Bundestag diskutiert werden können. Der Eigentümer des Unternehmens hat von seinem staatlich garantierten Recht auf Eigentum (Grundgesetz) und auf Verfügung über sein Eigentum Gebrauch gemacht, das kann der deutsche Bürger lediglich zur Kenntnis nehmen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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