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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFrage zur Verankerungen der FTZ in den Brandschutzgesetzen der Länder8 Beiträge
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen776715
Datum06.11.2013 22:21      MSG-Nr: [ 776715 ]1564 x gelesen

Danke für deinen schnellen Post. Teilweise gibt es zu den Brandschutzgesetzen aber noch Durchführungsbestimmungen oder Runderlasse wie bei uns in Thüringen z.B. die Th-FwOrgVO. Diese lassen sich oft nicht so einfach "googlen" Daher hier meine Frage in die Runde.

Gruß
Thomas E.

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.

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