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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur Verankerungen der FTZ in den Brandschutzgesetzen der Länder | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 776715 | ||
Datum | 06.11.2013 22:21 MSG-Nr: [ 776715 ] | 1564 x gelesen | ||
Danke für deinen schnellen Post. Teilweise gibt es zu den Brandschutzgesetzen aber noch Durchführungsbestimmungen oder Runderlasse wie bei uns in Thüringen z.B. die Th-FwOrgVO. Diese lassen sich oft nicht so einfach "googlen" Daher hier meine Frage in die Runde. Gruß Thomas E. ... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann! Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V. | ||||
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