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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 776277 | ||
Datum | 01.11.2013 19:48 MSG-Nr: [ 776277 ] | 4523 x gelesen | ||
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Geschrieben von Katja R. Das ständige Mithören ist eben kein Dauerdelikt, sondern wird jeweils gesondert gewertet - vergleichbar mit 900 Mal betrunken Autofahren. Ironie: Wäre ja noch schöner wenn "Berufsalkoholiker" das als Dauerzustand geltend machen könnten... :-D:-D :-D mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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