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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Poing: Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt. | 75 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 775897 | ||
| Datum | 27.10.2013 15:44 MSG-Nr: [ 775897 ] | 15657 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Die körperliche Unversehrtheit muß das Maß aller Dinge sein resp. es wieder werden!Das ist sie in unserem Grundgesetz bzw. unseren Grundrechten auch nicht... Ich würde mir auch oft andere/strengere Strafen wünschen, aber es kann doch auch nicht Sinn der Sache sein, Straftaten (und deren Folgen) überhaupt in eine Relation zu irgendwelchen anderen Tatbeständen setzen zu wollen. Das 1x Körperverletzung schwerer wiegt wie 900x Funkmithören werden dir noch die wenigsten widersprechen, aber die Fragestellung müsste man dann auch weiter durchziehen, wenn man ein "Maß aller Dinge" hat. Wieviele z.B. Diebstähle darf ein Täter verüben, bevor er z.B. das Strafmaß einer Ohrfeige überschreitet? Das bedeutet im Endeffekt, das ganze StGB umzustricken, um die Strafen aufeinander aufbauen zu lassen, bis zum "Maß aller Dinge". Und die Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit haben ja auch noch verschiedene Ausprägungen, die man berücksichtigen muss, will man alles vergleichen. Welche Reihenfolge setzt man dann, wo fängt es an, wo hört es auf... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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