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Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775787
Datum26.10.2013 13:23      MSG-Nr: [ 775787 ]12778 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Kann ich nur teilweise zustimmen.
    Bis ca. 2003/2004 war der Begriff der "Gefährdungsbeurteilung" in den klassischen Hilfsorganisationen nahezu unbekannt (bis auf einige wenige "gallische Dörfer"). In der Feuerwehr gab es die Feuerwehrdienstvorschriften und diverse Handreichungen wie die GUV 27.1. Gefährdungsbeurteilungen, bis auf wenige Berufsfeuerwehren, Fehlanzeige.

    Das Problem der Gefährdungsbeurteilung liegt auf mehreren Ebenen.
    Da gibt es diejenigen, die sich in ihren Betrieben mit dem Thema konfrontiert sehen und miterleben, wie dort teils mit diesem Thema umgegangen wird, insbesondere dann, wenn us-amerikanische Maßstäbe an die Verhältnisse hier in Deutschland angelegt werden.
    Dann gibt es diejenigen, die mit dem Thema konforntiert werden, aber faktisch keine Ahnung haben, wie sie die Sache angehen sollen und können und, leider, auch kaum bis keine Unterstützung erfahren. Teils haben aber auch die eingesetzten "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ihren Anteil an der ablehnenden Grundhaltung, weil Vorgehensweise und Durchführung schlicht intransparent sind und nicht ausreichend und verständlich kommuniziert werden.

    Die bekannten "Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung", die sich vor allem im gewerblichen Bereich einer gewissen Beliebtheit erfreuen, haben einen ganz entscheidenden Nachteil:
    Sie werden oft genug als das "Nonplusultra" angesehen, ohne daran zu denken, das es durchaus auch andere, individuelle Gefährdungen geben kann (und gibt). Dies wird bei der Nutzung häufig übersehen, auch z.B. bei Nutzern der "Handlungshilfe" der UK-Bund.

    Aus diesem Grund wurden ja auch z.B. ein Großteil der ZH-Vorschriften gekippt, weil ein starrer Rahmen sehr häufig nicht die tatsächlichen individuellen Gefährdungen vor Ort abbilden kann.

    Was wir brauchen, sind qualifizierte Unterstützer vor Ort - speziell in den ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern. Wie dies gelöst werden kann, hat die Bundesanstalt THW vorgemacht.
    Leider ist es derzeit noch nicht möglich, Ehrenamtlichen(!) der anderen Organisationen eine entsprechende Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zukommen zu lassen. Die Ursache hierfür liegt zum Teil bei den Unfallversicherungsträgern und vor allem auf politischer Ebene beim BMAS. Ehrenamtliche sind nun mal keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, ihnen steht eine entsprechende ausbildung nicht zu.

    Gefragt wären jetzt Organsiationen selbst, hier Lösungen zu erarbeiten.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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