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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775778
Datum26.10.2013 12:41      MSG-Nr: [ 775778 ]12808 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Geschrieben von Udo B.Das Thema "Gefährdungsbeurteilung" in diesen "Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen" steckt leider immer noch in den Kinderschuhen - weil die Verantwortlichen in den Orgnisationen teils immer noch nicht verstanden haben bzw. in vielen Fällen verstehen wollen(!), das dies in erster Linie dem Schutz der Mitarbeiter dient, und in zweiter Linie sie selbst vor der Haftung im Schadenfall schützen kann.Der Umgang mit der "Gefährdungsbeurteilung" kommt nicht zuletzt auch gerade daher, dass dieser Begriff in Zusammenhängen und Forderungen auftaucht, wo kein normal denkender Mensch irgendeine Gefährdung auch nur halbwegs logisch herleiten kann, oder dort wo Gefährdungen womöglich vorhanden sind, aber eben schlicht unvermeidbar und in einer Größenordnung, dass es schlicht und einfach hinzunehmen ist, wenn man überhaupt weiter praktisch arbeiten will.
    Und die Liebe der Verantwortlichen zur Gefährdungsbeurteilung wird auch nicht gerade dadurch größer, dass es eine individuelle Forderung an jeden einzelnen ist, obwohl die Gefährdungen überall die gleichen sind. Man könnte also in vielen Fällen aus der Forderung nach individuellen Gefährdungsbeurteilungen einfach direkte Handlungsanweisungen machen. Da denke ich z.B. an das hier. Macht man aber nicht, man wirft den Verantwortlichen auf unteren und untersten Ebenen den Begriff Gefährdungsbeurteilung vor die Füße, lässt sie mal machen, nennt das dann Arbeitsschutz, ist dann (natürlich) mit dem Ergebnis in vielen Fällen unzufrieden, und am Ende ist man über die Akzeptanz dieser tollen Maßnahme und schon alleine des Begriffes erstaunt...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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