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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 775750 | ||
Datum | 26.10.2013 03:35 MSG-Nr: [ 775750 ] | 12999 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Worauf willst du jetzt hinaus? ;) Mein Ziel war nur, daß du darstellst wie du ANGEBLICH mit transportablen Aggregaten und Kraftstoff aus Kanistern umgehst. Mir ist keine Feuerwehr bekannt, die eine Auffwangwanne für ihre Tragkraftspritzen mitführt, in welchen diese platziert werden am Aufstellort. Und gerade diese Tragkraftspritzen werden immer sehr "gewässernah" aufgestellt bei entsprechenden Einsätzen und auch genau dort nachgetankt. Bringt so der Zwang der tatsächlichen Umstände mit sich. Genau das gleiche gilt für Stromerzeugeraggregate, sofern diese nicht die Möglichkeit bieten aus Kanistern zu saugen. Ganz lustig wird es dann bei Fahrzeugen, eine festeingebaute Pumpe die mehrstündig unter Last läuft verbraucht sehr viel Kraftstoff. Auch dort ist der Normalfall, daß ohne besondere Schutzmaßnahmen aus Kanistern nachgetankt wird bei Bedarf. Deine Vorstellung bzw. Darstellung geht soweit an der Realität vorbei... ich kann das wirklich nicht mehr Ernst nehmen. Das was du hier forderst sind Vorschriften um der Vorschriften willen. Dahinter steckt kein rational erklärbarer Sinn, man kann doch nicht einfach blind wortgetreu eine Regel befolgen ohne ihren eigentlichen Sinn zu hinterfragen. Damit konterkariert man doch jegliches intelligentes Denken welches diese Regeln (hoffentlich) aus einem logischen Grund heraus aufgestellt hat. | ||||
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