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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775710 | ||
Datum | 25.10.2013 19:33 MSG-Nr: [ 775710 ] | 13104 x gelesen | ||
Infos: | ||||
:) Gerne doch. Die Stromerzeuger meiner Einheit (Leistungsmodul Technik einer EE) sind durchgehend für Kanisterbetrieb ausgerüstet, ein Nachtanken während des Betriebes entfällt somit. Aufgestellt werden die Geräte auf passenden Auffangwannen, es gibt keine Möglichkeit des Betriebs auf dem Fahrzeug. Für einen eventuellen Kanisterwechsel stehen entsprechende Auffangmittel zur Verfügung, ebenfalls für eine eventuelle Kanisterbetankung von Fahrzeugen. Nach dem Wiederbefüllen der Kanister, bzw. nach dem Entleeren, werden diese auf Verunreinigungen kontrolliert und ggf. vor dem Verladen gesäubert. Kontaminiertes Material wird in Zusammenarbeit mit dem Gemeindebauhof fachgerecht entsorgt. Der Reservekraftstoff für die Geräte ist (in zulässiger Menge) auf den Fahrzeugen sachgerecht verlastet bzw. in einer Garage sachgerecht gelagert, da derzeit keine andere geeignete Lagerungsmöglichkeit (Außenlager) besteht. Es gibt natürlich die entsprechende Gefährdungsbeurteilungen, daraus resultierende Betriebsanweisungen und die entsprechende Unterweisung der Helferinnen und Helfer. Auch die notwendige PSA steht zur Verfügung. Worauf willst du jetzt hinaus? ;) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [25.10.13 19:34] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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