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Abrollbehälter
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775701
Datum25.10.2013 19:07      MSG-Nr: [ 775701 ]13114 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Geschrieben von Udo B.Die Tankdeckel auf den Heizgeräten im AB wurden notwendig, weil beim Auf- und Abrollen nicht nur "ein paar Tropfen" über die Entlüftungsöffnung aus dem Tankstutzen ausgelaufen sind.Ich kenne die dort genutzten Geräte nicht, aber andere Heizgeräte die der Zeltgröße entsprechen haben ca. 40-50l Tankinhalt an einem Gerät. Davon sind wieviele auf so einem AB? Und dazu kommt eben die unvermeidbare (und damit planbare/geplante) Schräglage beim Auf- und Abrollen. (Am Rande: Kann es sein, dass in RLP dafür Geräte ohne eigenen Tank genutzt werden, die aus Kanistern ansaugen? Meine das bisher nur so gesehen zu haben.)

    Und dieses Fallbeispiel hält dann bei solchen Pauschalaussagen hier her, wo der Großteil der damit angesprochenen "Arroganten, Ignoranten und Unbelehrbaren" (und die Ausgangssituation des Themas) 8-12l pro Stromerzeuger in normalen Fahrzeugen in normalen Gerätehalterungen durch die Landschaft fährt.

    Geschrieben von Udo B.Ich denke nicht, das dies "über das Ziel hinausgeschossen" ist.Doch. Meilenweit.
    Das hier ist gerade Fachextremismus pur, und von meinem Bananenbeispiel wirklich nicht mehr weit entfernt.
    Dazu passt auch das weiter oben verlinkte Dokument:
    Geschrieben von Udo B. Der "handelsübliche" FM(SB) muss nicht alles im Detail wissen, auch für den "handelsüblichen" MA(SB) reichen im Regelfall wenige Informationen über die üblichen Freistellungen nach ADR aus (z.B. so in diesem Umfang).Dem kann ich entnehmen, dass es für "handelsübliche MA(SB)" eine relevante Information ist, ob "Modellboote, Modellflugzeuge" und "handgeführte Rasenmäher" nach ADR 1.1.3.3 oder nach SV 363 zu beurteilen sind.

    Ja, Arbeitsschutz ist wichtig. Das es Stellen/Organisationen/Personen gibt, die sich besonders mit diesem Themengebiet auseinandersetzen, hat seinen Wert. Der, bzw. dessen Wahrnehmung bei der Zielgruppe, steigt und sinkt aber schnell, wenn die Expertise in Extremismus umschlägt und die Praxisrelevanz in den Keller sinkt. Und das fällt dann nicht zuletzt auch auf die wirklich wichtigen Aspekte zurück, die dann auch unter dieser Wahrnehmung leiden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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