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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775693 | ||
Datum | 25.10.2013 18:41 MSG-Nr: [ 775693 ] | 13062 x gelesen | ||
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Fakt ist, im Gefahrgutbereich dürfen Versandstücke und Gegenstände nicht mit Anhaftungen verladen bzw. transportiert werden - zum Schutz der Umwelt und des Personals. Es sollte eigentlich bei Feuerwehrs und HiOrgs selbstverständlich sein, übergelaufenen Sprit abzuputzen, um eine mögliche Entzündung zu verhindern. Die Tankdeckel auf den Heizgeräten im AB wurden notwendig, weil beim Auf- und Abrollen nicht nur "ein paar Tropfen" über die Entlüftungsöffnung aus dem Tankstutzen ausgelaufen sind. Also ... keine weltfremden Regelungen von Schreibtischtätern, sondern tatsächlich aus der Praxis heraus. In Bezug auf meine persönliche Meinung: Ich denke nicht, das dies "über das Ziel hinausgeschossen" ist. Personen, die Sicherheitsbestimmungen missachten, gefährden nicht nur sich, sondern vor allem die Kameraden und die Hilfesuchenden - und das ist definitiv nicht akzeptabel. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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