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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 775692 | ||
Datum | 25.10.2013 18:40 MSG-Nr: [ 775692 ] | 13059 x gelesen | ||
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Hatten wir den Begriff "Fachextremismus" hier eigentlich schon? Dann mal Butter bei die Fische: 1. Wieviele (Un)Fälle oder wesentliche Unfallfolgen basierten bislang auf fehlerhaftem Umgang mit den hier bislang genannten Vorschriften? Beispielsfälle? Wie hoch ist die zukünftige Gefährdung wirklich ("Diejenigen, die durch ihre Dummheit und Unbelehrbarkeit am Ende die Unfälle verursachen - mit teils dramatischen Folgen")? 2. Wieviele Fahrzeuge/Standorte/Führungskräfte fallen tatsächlich unter diese Vorschriften? 3. Und wenn schon dieser Blödsinn mit dem "Ehrenamtsgejammer" kommt: Wieviele von Nr. 2 sind ehrenamtlich geführt und haben für solche Fragen, die ja v.a. schon bei Beschaffungen interessant sind, keine übergeordneten hauptamtlichen Stellen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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