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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 775677 | ||
Datum | 25.10.2013 16:48 MSG-Nr: [ 775677 ] | 13284 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Sebastian K.: nutzloses Partywissen für Feuerwehrleute Wie wahr! Das Problem ist halt leider nur, daß dieses "nutzlose Partywissen" tatsächlich in Form irgendwelcher Vorschriften wirklich und ernstgemeint existiert. Und dann hier tatsächlich diskutiert wird, daß ja der Kraftstoffhahn eines Stromerzeugers geschlossen sein müsse. Oder, ob für das Aufkleben eines handelsüblichen Pflasters ein RTW oder ein Besuch beim Werksarzt notwendig ist. Oder welche Maßnahmen angesichts lebensgefährlicher DME (Dieselmotor-Emissionen) in einer Fahrzeughalle zu ergreifen seien. Oder... Von mir ein Daumen hoch und sogar Stern, weil solche Idiotien, die man an sich nur ignorieren kann, meinem Eindruck nach immer mehr zunehmen und uns, vor allem, hinsichtlich echter Probleme, die es eigentlich zu lösen gilt, immer mehr im Weg stehen! Gruß Daniel | ||||
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