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Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775639
Datum25.10.2013 13:32      MSG-Nr: [ 775639 ]13323 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Zu a) liest du richtig. Die Aussage in Bezug auf Fahrzeuge von Einsätzkräften ist laut mir vorliegender Stellungnahme nur auf den Einsatz bezogen - also im Rahmen den Freistellung von Notfalleinsätzen nach 1.1.3.1. Buchst. e.

    Zu b)
    Das ist richtig, da steht nix von Stromerzeuger.
    Dafür steht in ADR 1.1.3.1 b):
    1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: ...
    b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

    Wie diese Maßnahmen aussehen, hängt letztlich vom jeweiligen Gerät bzw. von den enthaltenen gefährlichen Gütern ab und müssen im Einzelfall vom Beförderer festgelegt werden.
    So wurden z.B. die Heizgeräte auf dem BaWü-Abrollbehälter BHP 25 (+) mit Tankdeckeln ohne Belüftung ergänzt, um ein Austreten des Kraftstoffs bei der Fahrt und beim Auf/Abrollen zu verhindern.
    Bei Stromaggregaten mit Vergaser ist es sicherlich sinnvoll, den Kraftstoffhahn zu verschließen.
    (Es sei denn, du kannst nachweisen, das bei offenem Hahn beim Transport, also auch Vollbremsung, schnelles Ausweichen, kein Kraftstoff austreten kann).

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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