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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775639 | ||
Datum | 25.10.2013 13:32 MSG-Nr: [ 775639 ] | 13323 x gelesen | ||
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Zu a) liest du richtig. Die Aussage in Bezug auf Fahrzeuge von Einsätzkräften ist laut mir vorliegender Stellungnahme nur auf den Einsatz bezogen - also im Rahmen den Freistellung von Notfalleinsätzen nach 1.1.3.1. Buchst. e. Zu b) Das ist richtig, da steht nix von Stromerzeuger. Dafür steht in ADR 1.1.3.1 b): 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Wie diese Maßnahmen aussehen, hängt letztlich vom jeweiligen Gerät bzw. von den enthaltenen gefährlichen Gütern ab und müssen im Einzelfall vom Beförderer festgelegt werden. So wurden z.B. die Heizgeräte auf dem BaWü-Abrollbehälter BHP 25 (+) mit Tankdeckeln ohne Belüftung ergänzt, um ein Austreten des Kraftstoffs bei der Fahrt und beim Auf/Abrollen zu verhindern. Bei Stromaggregaten mit Vergaser ist es sicherlich sinnvoll, den Kraftstoffhahn zu verschließen. (Es sei denn, du kannst nachweisen, das bei offenem Hahn beim Transport, also auch Vollbremsung, schnelles Ausweichen, kein Kraftstoff austreten kann). Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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