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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, ersetzt seit 25. Juni 2009 die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und die GGVBinSch (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775612
Datum25.10.2013 12:21      MSG-Nr: [ 775612 ]13574 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Im Rahmen von Opportunitätserwägungen von Seiten der Kontrollorgane vielleicht, aber dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

    Da bei nicht geschlossenem Kraftstoffhahn (und gefülltem Tank) Kraftstoff austreten kann, sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.1 b) (oder auch 1.1.3.1 e) ) nicht gegeben; es handelt sich somit um einen regulären Transport.
    Damit greifen aber unter anderem die Vorschriften nach ADR 7.5. (Be- und Entladen, Handhabung)
    Und Verstöße dagegen sind nach § 29 GGVSEB bußgeldbewehrt.

    Sollte man wissen ... :)
    Auch wenn in der Realität die Kontrolldichte hier gegen Null tendiert.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    Geändert von Udo B. [25.10.13 12:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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