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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775612 | ||
| Datum | 25.10.2013 12:21 MSG-Nr: [ 775612 ] | 13574 x gelesen | ||
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Im Rahmen von Opportunitätserwägungen von Seiten der Kontrollorgane vielleicht, aber dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Da bei nicht geschlossenem Kraftstoffhahn (und gefülltem Tank) Kraftstoff austreten kann, sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.1 b) (oder auch 1.1.3.1 e) ) nicht gegeben; es handelt sich somit um einen regulären Transport. Damit greifen aber unter anderem die Vorschriften nach ADR 7.5. (Be- und Entladen, Handhabung) Und Verstöße dagegen sind nach § 29 GGVSEB bußgeldbewehrt. Sollte man wissen ... :) Auch wenn in der Realität die Kontrolldichte hier gegen Null tendiert. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Geändert von Udo B. [25.10.13 12:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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