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Stromerzeuger , mobiler Generator bis 60kVA ohne Synchronisiereinrichtung (THW)
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Regensburg / Bayern775566
Datum25.10.2013 00:33      MSG-Nr: [ 775566 ]14353 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Geschrieben von Lüder P.AUch bei Ottokraftstoff duerfte der TAnkinhalt eines SEA noch weit von den Grenzen entfernt sein

    Ob man einen ADR-Schein braucht oder nicht, hängt vom jeweiligen Gefahrgut und dessen Menge ab.
    Bestimmen lässt sich das durch die sog. 1000-Punkte Regel und der jeweiligen, stoffabhängingen, Beförderungskategorie (Menge in Liter oder kg x Multiplikator >= 1000, dann Beförderung nur mit ADR-Schein und Kennzeichnung).

    Aus der Beförderungskategorie (bei Benzin: II) ergibt sich ein Multiplikator (hier: 3) welcher mit der Menge des beförderten Stoffs multipliziert wird. Einen ADR-Schein braucht man erst ab 1001 Punkten, man dürfte also 333 Liter Benzin ohne ADR-Schein (und auch ohne orange Warntafeln) fahren.

    Gruß,

    Christian

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    Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt