News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Regensburg / Bayern | 775566 | ||
Datum | 25.10.2013 00:33 MSG-Nr: [ 775566 ] | 14353 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Lüder P. AUch bei Ottokraftstoff duerfte der TAnkinhalt eines SEA noch weit von den Grenzen entfernt sein Ob man einen ADR-Schein braucht oder nicht, hängt vom jeweiligen Gefahrgut und dessen Menge ab. Bestimmen lässt sich das durch die sog. 1000-Punkte Regel und der jeweiligen, stoffabhängingen, Beförderungskategorie (Menge in Liter oder kg x Multiplikator >= 1000, dann Beförderung nur mit ADR-Schein und Kennzeichnung). Aus der Beförderungskategorie (bei Benzin: II) ergibt sich ein Multiplikator (hier: 3) welcher mit der Menge des beförderten Stoffs multipliziert wird. Einen ADR-Schein braucht man erst ab 1001 Punkten, man dürfte also 333 Liter Benzin ohne ADR-Schein (und auch ohne orange Warntafeln) fahren. Gruß, Christian | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|