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RubrikEinsatz zurück
ThemaSelbsthilfe- war: Buschfeuer-Saison in Australien verfrüht eröffnet...5 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern775406
Datum23.10.2013 09:35      MSG-Nr: [ 775406 ]1043 x gelesen
Infos:
  • 23.10.13 BBK: Faltblatt Waldbrand

  • Hi Malte,

    Geschrieben von Malte G.bleiben und verteidigen". Weiß jemand genaueres zu dieser Option?
    - Ist diese Option von den Feuerwehren gewünscht ? Oder gibt es den Hinweis notgedrungen, damit die Unverbesserlichen nicht völlig unvorbereitet zu Werke gehen?


    Ich denke, man muss die Spezifika des Landes dabei vor Augen halten...wenn ich auf meiner Cattle Station irgendwo 50 km vom nächsten Nachbarn weg wohne und die nächste Wache vll. 100 km weg ist, gewinnt ein stay & defend schon einen ganz anderen Stellenwert, als wenn die Wache ums Eck eh nach 5 min da ist und mich alle 3 min jemand auffordert, mein Zuhause zu verlassen...

    Zu meiner Zeit in AUS hatten wir zwar eher mit zuviel als zuwenig Wasser zu kämpfen, aber was ich so mitbekommen hatte, scheint diese Option schon eher nur für die wirklichen Outposts verwendet zu werden...wo dann auch noch mehr "frontier spirit" bei den Menschen vorhanden ist. Wer irgendwo in ner sleeping community wohnt wird sich vom "Risikoappetit" wohl nicht sehr vom Mitteleuropäer unterscheiden ;-)

    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!


    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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