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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden34 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW775349
Datum22.10.2013 14:05      MSG-Nr: [ 775349 ]8328 x gelesen

Geschrieben von Detlef M.alles bestens nur eine Anmerkung zu einem Begriff, der mir jedesmal den Kamm etwas schwillen läßt weil der Sprachgebrauch es so darstellt als ob FW etc. irgendwelche "Rechte" aus dem Gebrauch von Blauem Licht und Horn haben: Wegerecht!!!

Den Begriff gibts im Strassenverkehrsrecht nicht, es heißt nämlich in § 38 so nachzulesen u.a. im Netz: Gebrauch von blauem und gelbem Blinklicht und daraus folgt "Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." MEHR Nicht!


Vollste Zustimmung, das wird leider von vielen falsch gesehen oder auch bei der jährlichen Belehrung (falls die überhaupt stattfindet) falsch erklärt.


Geschrieben von Detlef M.da sonst immer der Eindruck erweckt wird, es würde sich ein Recht aus der Alarmierung ergeben.

Was leider viele, auch in anderen Rechtsbereichen mit denen man als Feuerwehr zu tun hat, so sehen und dann ganz erstaunt sind, wenn man ihnen den wahren Sachverhalt eröffnet (idR Regel ist es aber bereits ein paar Stunden später vergessen)

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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Geändert von Dennis E. [22.10.13 14:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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