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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden | 34 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 775349 | ||
Datum | 22.10.2013 14:05 MSG-Nr: [ 775349 ] | 8328 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef M. alles bestens nur eine Anmerkung zu einem Begriff, der mir jedesmal den Kamm etwas schwillen läßt weil der Sprachgebrauch es so darstellt als ob FW etc. irgendwelche "Rechte" aus dem Gebrauch von Blauem Licht und Horn haben: Wegerecht!!! Vollste Zustimmung, das wird leider von vielen falsch gesehen oder auch bei der jährlichen Belehrung (falls die überhaupt stattfindet) falsch erklärt. Geschrieben von Detlef M. da sonst immer der Eindruck erweckt wird, es würde sich ein Recht aus der Alarmierung ergeben. Was leider viele, auch in anderen Rechtsbereichen mit denen man als Feuerwehr zu tun hat, so sehen und dann ganz erstaunt sind, wenn man ihnen den wahren Sachverhalt eröffnet (idR Regel ist es aber bereits ein paar Stunden später vergessen) mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
Geändert von Dennis E. [22.10.13 14:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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