alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Funkmeldeempfänger
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Funkmeldeempfänger
Funkmeldeempfänger
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören22 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz775322
Datum22.10.2013 08:05      MSG-Nr: [ 775322 ]6099 x gelesen
Infos:
  • 11.03.16 Feuerwehrmann hörte Polizeifunk ab

  • Hallo,

    Geschrieben von Marcel N.Auf alten FME, die zum Teil noch verwendet werden kann man allerdings auch den 4-m BOS Kanal anschalten und Funkgespräche mithören.

    Das geht auch mit neuen FME, solange es sich um FME im 4m-Band (analoge 5-Ton Alarmierung) handelt. Meldeempfänger, die das nicht prinzipiell können, gibt es zwar auch, dürften aber bei den BOS kaum verbreitet sein.

    Während früher meist eine Lötbrücke gesetzt werden mußte, reicht heutzutage ein umprogrammieren des Gerätes. Ob man das darf, steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß,
    Michael

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.104


    1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt