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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 775322 | ||
Datum | 22.10.2013 08:05 MSG-Nr: [ 775322 ] | 6099 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Marcel N. Auf alten FME, die zum Teil noch verwendet werden kann man allerdings auch den 4-m BOS Kanal anschalten und Funkgespräche mithören. Das geht auch mit neuen FME, solange es sich um FME im 4m-Band (analoge 5-Ton Alarmierung) handelt. Meldeempfänger, die das nicht prinzipiell können, gibt es zwar auch, dürften aber bei den BOS kaum verbreitet sein. Während früher meist eine Lötbrücke gesetzt werden mußte, reicht heutzutage ein umprogrammieren des Gerätes. Ob man das darf, steht auf einem anderen Blatt. Gruß, Michael | ||||
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