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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 775317 | ||
Datum | 21.10.2013 22:09 MSG-Nr: [ 775317 ] | 6193 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marcel N. Auf alten FME, die zum Teil noch verwendet werden kann man allerdings auch den 4-m BOS Kanal anschalten und Funkgespräche mithören. Ich finde es qualitativ aber nochmal einen großen Unterschied, ob man die eigene Frequenz mithört (und damit nicht-polizeilichen BOS und i.d.R. auch kein Rettungsdienst), oder aber die Frequenzen von Polizei und Rettungsdienst, da hier tendentiell noch mehr personenbezogene Informationen fließen. Außerdem ist es - zumindest für mein Empfinden - auch ein Unterschied, ob man über ein nicht manipuliertes Gerät, das man offiziell als "Funktionsträger" der BOS erhalten hat, Funk mithört. Oder aber ob man technischen Aufwand betreibt, um Zugriff auf diese Frequenzen zu gelangen. Letztlich wurden die Informationen im konkreten Fall auch noch gespeichert. Ich sehe daher schon einen großen Unterschied... Cheers, Sascha (der seinem analogen Melder doch etwas nachtrauert) | ||||
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