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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 775293 | ||
Datum | 21.10.2013 18:13 MSG-Nr: [ 775293 ] | 7698 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. Ich frage mich wo den das illegale abhören beginnt? Überall dort, wo jemand Informationen erlangt, die nicht für ihn bestimmt sind. Und nur weil jemand bei der Feuerwehr ist, liegt nicht automatisch ein berechtigtes Interesse vor den Feuerwehrfunk permanent (außerdienstlich) mitzuhören. Auch nicht um Einsätze mit zu bekommen. Geschrieben von Dirk B. In diesem Falle hatte der gute Mann ja eigentlich ein berechtigtes Interesse, da er die Informationen nur für "seine" Einsätze verwendet hat. Dafür hat einen Meldeempfänger der Feuerwehr erhalten. Dieser sagt ihm dann, dass er zum Einsatz soll. Dafür muss er nicht den Sprechfunk von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr mithören, um sich Einsätze "herauszulauschen". Zumal er nicht nur "live" mitgehört hat, sondern auch darüber hinaus aufgezeichnet hat. Das ist dann noch Sonderproblem und trifft auch diverse Feuerwehren, die irgend welche Aufzeichnungssysteme außerhalb von Leitstellen mitlaufen haben und den Funkverkehr als Kurz- und Langzeitdokumentation mitschneiden. Wenn dafür keine ausdrückliche landesrechtliche Regelung vorliegt, kann man da die Finger genau so rein bekommen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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