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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 775292 | ||
Datum | 21.10.2013 17:45 MSG-Nr: [ 775292 ] | 8386 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Dirk B. Ich frage mich wo den das illegale abhören beginnt? In diesem Falle hatte der gute Mann ja eigentlich ein berechtigtes Interesse, da er die Informationen nur für "seine" Einsätze verwendet hat. Ich gehe davon aus das die Bewertung eines solchen Falles jeweils eine Einzelentscheidung des Richters ist. In der Regel werden diese Fälle vor dem Amtsgericht verhandelt. Und da kommt es drauf an welchen Richter man "erwischt" :-() Höhere Instanzen die dann richtungsweisende Urteile fällen beschäftigen sich mit solchen Fällen recht selten. Es gibt da auch viele Beispiele wo am Amtsgericht in ähnlichen Fällen das Verfahren eingestellt wurde. Wobei man da jetzt nicht sagen kann das man da in der Regel ungeschoren davonkommt. Viele die erwischt und verurteilt wurden posaunen das ja nicht in die Öffentlichkeit hinaus. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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