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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 775290 | ||
Datum | 21.10.2013 17:41 MSG-Nr: [ 775290 ] | 8650 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. gibt hoffentlich ein paar notorischen Mithörern (auch der Medien) zu denken... - insgesamt frag ich mich aber, wie denn so die Verhältnismäßigkeit bei den Strafen so ist... Ich frage mich wo den das illegale abhören beginnt? In diesem Falle hatte der gute Mann ja eigentlich ein berechtigtes Interesse, da er die Informationen nur für "seine" Einsätze verwendet hat. Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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