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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 775287 | ||
Datum | 21.10.2013 17:28 MSG-Nr: [ 775287 ] | 7356 x gelesen | ||
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hallo, oha ;-() Und die Moral aus der Geschichte: wer Feuerwehrfunk abhört sollte sich mit der Damenwelt gut stellen ach ja - nochwas: Das Bild das in diesem Online-Artikel der Augsburger Allgemeinen monentan veröffentlicht ist passt absolut nicht dazu. Es zeigt ein Kurzwellenfunkgerät das die Frequenz 7.013,02 Mhz eingestellt ist. Das ist ein Bereich im 40m-Band in dem Funkamateure weltweit mit Morsesignalen aktiv sind. Da hat die Redaktion wohl danebengegriffen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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