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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 775071 | ||
Datum | 17.10.2013 16:47 MSG-Nr: [ 775071 ] | 35501 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Womit wir wieder beim MZF 1 wären. Ein Fahrzeug für welches der Führerschein B ausreicht nach einer bösen, bösen Landesrichtlinie. ;-)Ein wundervolles Fahrzeug ;-) Momentan muss der kleine Bruder herhalten, das völlig ungenormte und nicht bezuschusste MFZ 0,5, dabei haben wir ein TLF 16/25 ohne TH daneben stehen, wo es immer heißt es wäre soviel Platz in den Räumen. Geschrieben von Steffen W. Ok. Begründet sich mit was?Ein Hochwasserrückhaltebecken für 125.000m³. Diese Materialvorhaltung bzw. Sicherheitsvorgaben sind Teil des Förderbescheides, also man kann sagen eine "Feuerwehrausrüstungsauflage" über Umwege. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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