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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 775057 | ||
Datum | 17.10.2013 14:12 MSG-Nr: [ 775057 ] | 35467 x gelesen | ||
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Jetzt hätte ich mal eine Frage. Wäre es eigentlich zulässig in eine Ausschreibung rein zu schreiben "Wir wollen ein Euro-5 Fahrgestell, es ist nicht zulässig ein Euro-6 Fahrgestell anzubieten, auch wenn es verfügbar ist." Ich stelle es mir nämlich schwierig vor bei der Abnahme ein Fahrgestell abzulehnen, weil es nicht nur Euro-5, sondern nebenbei auch Euro-6 kann. Bevor sich jemand Sorgen macht: Ich bin im THW, da kann man eh nur die Autos nehmen, welche man auf den Hof gestellt bekommt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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