News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 774515 | ||
Datum | 09.10.2013 21:41 MSG-Nr: [ 774515 ] | 3824 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Es wurde bereits viel hierüber im Forum diskutiert. In dem entsprechenden Erlass und einer FAQ sind die Bedingungen zum Erhalt der Prämie beschrieben. Was ich nirgens finden konte, ist eine konkrete Definition über "aktive, pflichtgemäße Dienstzeit". Zitat aus dem Erlass: "Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive pflichttreue Dienstzeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Hessen." - Ist das: - die vollständige Teilnahme an allen Übungen, Ausbildungen und Einsätzen innerhalb des Zeitraums von 10, 20, 30 od. 40 Jahren abzüglich der "üblichen" Fehlzeit durch Krankheit oder Urlaub? - die regelmäßige Teilnahme am Übungs- u Einsatzdienst? Wobei die Frage wäre, wie man "regelmäßig" bewertet. Z.B. mind. 1 mal pro Monat. - die vorgeschlagenen 40h nach FwDV pro Jahr? - der Status "Aktiv" in der Kartei, egal wie oft zum Dienst erschienen? - ? Was meint Ihr? Wie würdet Ihr das definieren, bzw. gibt es schon bereits Regelungen? Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|