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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | TK-Sicherstellungsgesetzentwurf von Bundesregierung verabschiedet | 3 Beiträge | ||
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 774482 | ||
Datum | 09.10.2013 11:31 MSG-Nr: [ 774482 ] | 1079 x gelesen | ||
Nach der ersten Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur zum neuen PTSG im Juni 2013 wird der Termin am 6.November 2013 in Mainz wiederholt. null Hierbei besteht für bundesdeutsche BOS-Verantwortliche mit TK-Schwerpunkt erneut die Möglichkeit, sich über die PTGG-Interpretation der BNetzA zu informieren. Hierbei wäre es allerdings im gesamten BOS-Interesse wünschenswert, wenn vom PTSG mehr als nur die Vorzugsberechtigung bzw. Vermittlungspriorisierung einzelner SIM-Karten im öffentlichen Mobilfunk erwartet wird. Stichworte wären z.B. Verfügbarkeit der öffentlichen Telekommunikationsinfrastruktur (Telefon / Notruf, WEB-Access, Datenübertragungstrecken, usw.) in Krisenfällen sowie größeren/ großflächigen Schadenslagen (also nicht nur Hochwasser u.ä.). Oder die zu erwartende Entstörung wenn Teile davon ausgefallen sind. Dies gilt für alle Organisationsebenen. Für einschätzbare TK-Verbindungs- bzw. Vernetzungsgrundlagen in Städten oder Kreisen zwischen verteilten Liegenschaften (Ordnungs- und Gesundheitsamt, Kreisleistellen, Gemeindeämter oder Bezirksverwaltungsstellen; aber auch unterstützende Einrichtungen wie ÖPNV, Krankenhäuser, etc.); bis zu überregionalen Kommunikationsanforderungen z.B. im Regierungsbezirk. Wenn BOS-Institutionen (z.B. über gemeinsames Auftreten der Ländervertreter) nicht handelt, wird halt auf der Bundesebene entsprechend behandelt Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) | ||||
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