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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA im Feuerwehrhaus - war: Komplettes Gerätehaus niedergebrannt :-( | 26 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 774169 | ||
| Datum | 05.10.2013 18:18 MSG-Nr: [ 774169 ] | 6218 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis E. Geschrieben von Alex K. Eine Brandabschnittstrennung wird aber in der Regel so im Bauordnungsrecht (genauer der Garagenverordnung) in den für Feuerwehrgerätehäusern üblichen Größen der Fahrzeughallen (zumeist > 100 m² bis <= 1.000 m² und damit Mittelgarage) nicht vorgesehen. Sicherlich könnte man das Gerätehaus als "Sonderbau" einstufen und bei Neubauten solche Forderungen als Brandschutzplaner aufmachen, jedoch steht dem i. d. R. einiges an Regelwerk (DIN für Gerätehäuser / ggf. UVV-Vorgaben / etc.) sowie der z. T. höhere Installationsaufwand in einem Gerätehaus im Weg. Weiterhin muss man sich im darüber im Klaren sein, dass eine Brandabschnittstrennung durch Brandwände realisiert wird und daran durchaus beachtliche Anforderungen (feuerbeständig, aus nicht brennbaren Baustoffen, zusätzliche mechanische Widerstandsfähigkeit -> also F90-A+M / Überdachführung / ein für die Nutzung absolutes Minimum an Öffnungen / Durchführungen in der durchdrungenen FWD schotten / etc.) gestellt werden. Und das ganze geht mit durchaus spürbaren Mehrkosten einher. Aus der Erfahrung heraus kommt dann ganz schnell einer und fragt, wo das denn steht, dass man es genau so braucht, da es ja den Kostenrahmen sprengt (gleiches gilt natürlich auch für eine BMA, eine "Sonderlösung á la Jürgen wird im bauordnungsrechtlichen Verfahren keine Beachtung finden). Also sagt sich der geneigte Brandschützer und / oder Forennutzer -> "Leute, schaltet doch mal den GMV als Solches ein und schaut mal hier, da sind diverse Gerätehäuserbrände der letzten Jahre mit unterschiedlich hohen Folgeschäden! Wollen wir da unter Beachtung der potentiellen Nutzungsdauer sowie der Wichtigkeit des Baus nicht etwas mehr als nötig für die Sicherheit tun?" und bekommt dann als Antwort "Wo steht das? Warum sehen Sie so etwas vor, obwohl es nicht gefordert ist? Und überhaupt ... Wissen Sie übrigens, was DAS kostet?!" Demnach werden viele anfangs gute Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit innerhalb eines solchen Gebäudes in den Planungen aus Kostengründen oder sonstiger Engstirnigkeit wieder fallen gelassen, weil der nötige Weitblick sowie GMV und / oder aber die finanzielle Lage des Bauherrn - auch hinsichtlich möglichen Folgekosten durch Wartung / Konzessionärskosten / etc. dies nicht zulassen. Im Endeffekt kommt dann ein Bauwerk heraus, welches genau dem bauordnungsrechtlichen Mindestmaß an Schutz der heutigen Zeit entspricht und eben ein bis zu einer bestimmten Stelle des Gebäudes vorgesehener Totalverlust, welcher politisch so im Bauordnungsrecht festgesetzt und akzeptiert wurde, eintritt. Nichts desto trotz bin auch ich ein Befürworter von Anlagen zur Brandfrüherkennung in Gerätehäusern, egal ob in diesen Menschen nächtigen oder nicht. Doch bis es dahingehend eine flächige, sinnvolle Lösung geben wird, brennen sicherlich noch einige Gerätehäuser jeglicher Größe nieder :( mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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