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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBelgien: Freiwillige = Berufs-Feuerwehr27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.773702
Datum27.09.2013 15:06      MSG-Nr: [ 773702 ]8221 x gelesen

Geschrieben von Daniel H.Wenn es vereinzelt FFen gibt, die einen EvD fest einteilen, dann ist das noch lange nicht üblich im Rest von Deutschland.
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass Du sehr schnell globale Behauptungen aufstellst und dann nachher stückchenweise zurück rudern musst?

Nochmal, neben BvD/EvD gibt es Wehren die Sonderfahrzeuge besetzen und auch sonstige Funktionen haben, die eine Bereitschaft im Sinne von Verfüg- und Einsetzbarkeit - nicht in arbeitsrechtlicher Hinsicht - haben.

Geschrieben von Daniel H.Oder hält sich etwa jeder FA in D in seiner Freizeit zuhause auf, oder innerhalb des Ortes in dem er bei der FF ist? Trinkt niemand in seiner Freizeit Alkohol weil er ja Bereitschaft bei der FF hat? Geht keiner in seiner Freizeit feiern, in Urlaub oder sonstwo hin wo er nicht sofort für den Einsatzdienst greifbar ist?
Nein, sicherlich nicht. Warum sollte man das auch machen? Dann wäre das ehrenamtliche Engagement nicht zu bewerkstelligen. Die berufliche Kraft hat den enormen Vorteil, dass sie die Zeit in der Ereignisse passieren können, definieren kann. Plus sicherlich Überstunden. Für die freiwillige Kraft ist das eher ungewiss. Muss ich los, bevor ich diesen Satz zu Ende schreiben kann? Offensichtlich nicht ;-) Kann ich heute abend den Herrn Welke sehen oder leuchte ich eine Unfallstelle für staatswanwaltschaftliche Ermittlungen aus?

Es lässt sich eben zeitlich nicht eingrenzen. Was sich von der arbeitsrechtliche Definition unterscheidet. Trotzdem kann es als eine Art Dauerbereitschaft empfunden werden. Wo da jetzt genau Dein Problem mit der Begrifflichkeit ist, verstehe ich nicht? Dann sind es eben nur 320 Tage an denen man 24/7 zur Verfügung steht. Oder es sind 20/5. Und jetzt?

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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