News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung neuer Einsatzmittel - Wer entscheidet? | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 773534 | ||
Datum | 24.09.2013 11:27 MSG-Nr: [ 773534 ] | 1891 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix K. Ich bin verzweifelt auf der Suche nach Informationen über das generelle Ablaufverfahren zur Beschaffung neuer technischer Einsatzmittel (bspw. Drohnen, Leitstellentechnik, etc.) für Feuerwehren in Deutschland, Ein Blick in die ersten §§ der jeweiligen Landesbrand- bzw. Feuerwehrgesetze hilft.... Zuständigkeit für die Feuerwehr liegt in D bei den Gemeinden... Für übergeorndete Aufgaben (dazu gehören i.d.R. die Kreisleitstellen, ggf. auch Sonderfahrzeuge, u.U. auch Drohnen) die Kreise bzw. das Land. Geschrieben von Felix K. Speziell (immer aus Sicht der Berufsfeuerwehr): Brandschutzbedarfsplan (eigen-, fremderstellt) interne Arbeitskreise Chefs Vorgaben Geschrieben von Felix K. Wie kann ich mir den Entscheidungsprozess vorstellen und nach welchen (einheitlichen?) Ausschreibungsregeln geht eine solche Entscheidung/Beschaffung von statten? von "(auch/als erster) haben wollen" bis hin zu reinen Ersatzbeschaffungen... Ausschreibungsregeln? Die normalen die für alle öffentlichen Beschaffungen gelten, vgl. VOL uvm. Geschrieben von Felix K. Auf welche Besonderheiten ist bspw. bei der Beschaffung einer Aufklärungsdrohne zu achten, muss diese in irgendeiner Form im Vorfeld durch eine zentrale Stelle(gem. DIN, TÜV, etc.) standardisiert/ lizensiert sein? da soll sich der drum kümmern, der die in Deutschland verkaufen will - ansonsten gibts VIELES was m.E. weit wichtiger ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|