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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchutzziel ein statistisches Problem / Feuerwehr ändert auf 10 Minuten   39 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen773431
Datum23.09.2013 02:07      MSG-Nr: [ 773431 ]8001 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Ralf L.:
im Hessischen Gesetz über den Brandschutz...... steht: [...] zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Das klingt ja erst mal gut.

Und ich geh mal davon aus, dass das in anderen Bundesländern genauso ist.
Nö. In Niedersachsen gibt es keine Hilfsfrist für die Feuerwehr(en). Und ich finds auch gut so, nicht zuletzt, weil wesentlich ehrlicher. Denn:

Eine Hilfsfrist - nach den meisten Landesgesetzen übrigens die Zeitspanne, die von Alarmierung der Feuerwehr bis Eintreffen abläuft, und nicht etwa ab Anruf -> 10 Minuten, und die Feuerwehr steht parat, was das Wort "Hilfsfrist" dem Bürger aber schon mal suggeriert - von 10 Minuten ist meines Erachtens vielleicht in Großstädten zu halten, in Berlin und Hamburg, sicher auch in Hannover, Stuttgart (jedenfalls für die Feuerwehr... ;-) ), Frankfurt a.M. und vielen anderen mehr. In Kleinstädten mit rein ehrenamtlicher Feuerwehr und erst recht auf dem Land ist das unter den heutigen Rahmenbedingungen - Abkömlichkeit vom Arbeitsplatz, Entfernung Arbeitsplatz vom Feuerwehr-Standort, Verkehrsdichte, Ampelanlagen (die sprießen spätestens in den letzten 20 Jahren z.B. auch wie Pilze aus dem Boden, auch auf dem platten Land...) usw. - längst ilusorisch!

Und selbst in Städten wie Berlin: Hier gibt es FF mit eigenem Ausrückbereich, zum Teil sogar mit RTW. Warum? Wegen der Hilfsfrist. Was ist dann hier, wenn die FF - aus welchem Grund auch immer - mal keine Leute zusammenbekommt (interessant dazu übrigens, sich mal die Personalstärken ettlicher FF auf der HP der Berliner Feuerwehr anzusehen...)? [Ja, und mir ist bekannt, daß zum Teil trotzdem aus genau diesem Grund ein RTW der BF schon mal losfährt.]

Weiter: Wir haben einen Teil Autobahn zu betreuen, 12 km Richtung Osten, 8,5 km gen Westen. Anfahrt zur Anschlußstelle von der Feuerwache 3,7 km, sehr gut ausgebaut und befahrbar (vierspurig). Nehmen wir mal an, nach 5 Minuten würde jetzt bei uns das erste Fahrzeug ausrücken, Fahrtzeit laut Google-Maps in die einer Richtung bis zum Ende 12 Minuten, in die andere 9 Minuten. Macht schon mal eine Eintreffzeit von ca. 17 bzw. 14 Minuten, ohne Stau oder ähnliche Hemnisse. Wie machen das die hessischen Feuerwehren mit Autobahnzuständigkeit (bei denen es durchaus vergleichbare Voraussetzungen geben wird)? Sie müssen doch, siehe oben "in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten können"?


Da ist das nichts, was die Kommune mal schnell verlängern kann. Das ist eine Landesregelung. Und wenn es nicht klappt, ist es im Bedarfsplan darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
Welche Lösungen? Was macht die Ortsfeuerwehr im "Schlafdörfchen" im Taunus, am Montag um 10:30 Uhr, Stützpunktwehr 8 km entfernt? Was läßt sich da in einem Bedarfsplan für eine Lösung aufzeigen?


wer sich da was in die Tasche lügt, wird dann beim Gang vor Gericht schnell mit Organisationsverschulden etc "belohnt".
Es könnte auch festgestellt werden, daß es sich tatsächlich, in weiten Teilen von Deutschland - mit entsprechenden Hilfsfristen - um ein kollektives in die Tasche lügen handelt. Denn was soll die Kommune machen, außer ggf. Ortswehren in entlegenen Teilorten bestmöglich zu "pampern"? Arbeitsplätze werden die Kommunen kaum verlegen können, vormittags verwaiste Dörfer kaum bevölkern. Und wenn es ums Geld geht, weil nur noch eine hauptamtliche Lösung eine Erfüllung der 8 Minuten gewährleisten kann - was sie auf dem platten Land für die Fläche auch schlicht nie können wird - wird man vielleicht auch im HMdI aufwachen, und sich Gedanken machen, ob 10 Minuten - aus einer Zeit, in der der Tischler im Dorf beim Alarm noch sein Säge ausmachte und loslief, der Bäcker seinem Lehrling(en) zurief, daß dieser die Brötchen aus dem Ofen holen muß und der Bauer den Güldner wendete, und mit der Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h zum Gerätehaus fuhr - nicht vielleicht doch etwas "ambitioniert" sind (und das realistisch schon längst, wie geschrieben...).


Gruß

Daniel

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Geändert von Daniel R. [23.09.13 02:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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