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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 773244 | ||
| Datum | 19.09.2013 20:50 MSG-Nr: [ 773244 ] | 86380 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Den Erlass kannst du aufgrund von diesem Satz gepflegt in die Tonne treten. Wie verlaste ich Ausrüstung denn ladungssicher wenn sie nie zur festen Verladung vorgesehen war auf dem RTW? In dem ich mir den Sinn eines NEF´s noch einmal durch den Kopf gehen lasse und u.a. die Halterungen in den RTW´s kompatibel vorhanden habe. Soll in vielen Rettungsdienstbereichen klappen. Geschrieben von Steffen W. Wählen wir eine Kraft- oder doch eher Formschlüssige Ladungssicherung? Die durch den Hersteller vorgegebene zulässige, sofern die Gesundheit von Patient und Mitarbeitern einem etwas bedeutet. Gibt es auch bei den im NEF zusätzlich vorhandenen Geräten in der Vorhaltung beim NEF. Es müssen sich halt im Vorfeld von Beschaffungen die entsprechenden Gedanken gemacht werden. Nicht nur Bauch- sondern auch Kopfentscheidungen sind erforderlich. Gruß Peter
Geändert von Peter S. [19.09.13 20:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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