| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge |
| Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 773189 |
| Datum | 19.09.2013 04:17 MSG-Nr: [ 773189 ] | 86694 x gelesen |
| Infos: | 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 23.04.07 § 35 Sonderrechte
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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von André S.Sofern auf dem NEF medizinische Verbrauchsmaterialien und/oder Medizingeräte verlastet sind, die für die Patientenversorgung während des Transportes in das Zielkrankenhaus möglicherweise noch benötigt werden und im RTW nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, sind diese vor Transportbeginn ladungssicher vom NEF auf den RTW zu verbringen
Den Erlass kannst du aufgrund von diesem Satz gepflegt in die Tonne treten. Wie verlaste ich Ausrüstung denn ladungssicher wenn sie nie zur festen Verladung vorgesehen war auf dem RTW? Wählen wir eine Kraft- oder doch eher Formschlüssige Ladungssicherung? Eben mal schnell per Spanngurt auf dem Patienten befestigt?
Also viel Spaß damit, wie immer hauen die Paragraphenreiter und Bürohengste mal wieder einen raus und am Ende der "Nahrungskette" darf man es dann ausbaden.
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