| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 773186 | ||
| Datum | 18.09.2013 23:27 MSG-Nr: [ 773186 ] | 86783 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von André S. Ich verstehe die Inhalte deines Artikels. Aber wie ist das unter den dort dargestelltes Inhaltes des aktuellen Erlasses in NRW zu sehen? Keine Ahnung, ich kannte den ehrlicherweise noch gar nicht, das erklärt aber einen der TOPs auf der nächsten AGBF-Sitzung.... Wobei ich mich ernsthaft frage, wie man sowas so schreiben kann... Das ist gerade für die Flächenkreise ein riesiges Problem... Man trennt NA und Fahrzeug, das hat Folgen für Folgeeinsätze, das hat Folgen für eine ggf. eintretende Verschlechterung - und das noch mehr, wenn der NA Alleinfahrer sein sollte, wie es z.B. in Bayern immer noch häufig der Fall ist.... Wenn ich das mal mit dem Fw-Einsatz gerade bei der FF vergleiche, wo ggf. aus verschiedensten Gründen viel mehr Fahrzeuge mit Alarm durch die Gegend fahren, wirds noch unverständlicher... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|