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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773158 | ||
| Datum | 18.09.2013 17:31 MSG-Nr: [ 773158 ] | 87054 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. ja, wie auch zu PSA, Löschangriff usw.Wir haben ausführlich recherchiert und juristisch akribisch begründet, deshalb hab ich ja einen RA dazu geholt, der auch Ahnung von BOS hat.Bisher hats noch keiner geschafft, die Argumente fachlich/sachlich zu entkräften.Warte daher weniger auf Behauptungen, sondern mehr auf rechtsbasierte Begründungen.Und die genannte Zeitschrift druckt nicht irgendwas, sondern hat ein juristisches Lektorat.... Das glaub ich dir ja auch. Nur sieht es eben der heute schon mal erwähnte Prof. Müller eben nicht so eindeutig um es mit dem einen Wort "Unsinn" abzutun. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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