News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen773145
Datum18.09.2013 14:50      MSG-Nr: [ 773145 ]86923 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Moin,

    ich fange mal hinten an.

    Geschrieben von Peter L.Und wieviel später steht das NA-Taxi ohne vor der Klinik?

    Das ist sicher recht unterschiedlich, meist jedoch erschreckend kurz. In fast allen Fällen warscheinlich schneller als der NA die Übergabe im Krankenhaus bewältigen kann.

    Geschrieben von Peter L.Jede Sonder und Wege-Fahrt ist nicht ganz ohne.

    Das ist noch sehr gelinde ausgedrückt. Höheres Unfallrisiko und damit Gefahren für Leib, Leben und Sachwerte.( Ein defektes NEF kann unter Umständen zum Totalausfall führen...irgendwann sind die Res-Fahrzeuge alle)

    Dazu kommt die Gesundheit des Fahrers, die durch die Sondersignalfahrt erheblich gefähdet ist, auch wenn es nicht zum Unfall kommt. Vergleiche auch die Sondersignaldiskussion hier im Forum.

    Letztlich spielt das aber gar keine Rolle, denn es gibt gesetzliche Regelungen zu Sondersignalfahrten... viel Spass beim finden einer Begründung(die auch vor Gericht standhält) bei eintreten eines Ereignisses. Solange nix passiert ist alles in Butter...

    PS: Ich möcht dazu ebenfalls auf den Forumsbeitrag von Herrn Prof. Dr. Müller hinweisen.


    Gruß
    Olf

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.146


    NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt