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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
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Krankenhaus
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Obertshausen / Hessen773144
Datum18.09.2013 14:49      MSG-Nr: [ 773144 ]87199 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo,

    das sehe ich genauso!

    zu dem Thema Verlastung, entweder müssen diese Geräte/Medikamente dann halt im RTW untergebracht werden, oder die RTWs müssen identisch wie ein NEF ausgestattet sein!

    Ich kann hier in dem Fall aus beiden Seiten berichten, da ich Jahrelang auf dem land gefahren bin und jetzt in einer Großstadt arbeite und in beiden fällen fährt das NEF ohne Sosi dem RTW hinterher.

    Verzögerte ankunft am KH ca. 5-10 min (gilt in beiden Fällen).

    reicht gerade mal um eine übergabe zu machen und den Pat. in die Obhut der Kollegen zu geben.

    Sollte wirklich ein neuer Einsatz anstehen und es gibt weit und breit keine Rettungsmittel mehr die ja schnell genug am Einsatzort sein können und den Pat. versorgen, dann kann die LST dem NEF auch eine weiterfahrt mit Sosi anordnen, um diesen dann am KH abzuholen!

    Also warum diskutieren wir da noch?

    Schönen Gruß und kommt immer Gesund wieder!

    Alle verfassten Beiträge enthalten meine Persönliche Meinung

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