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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen773137
Datum18.09.2013 14:28      MSG-Nr: [ 773137 ]87013 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Peter L.Dann gibt's da aber auch nicht nur ein NEF.

    Da muss man aber auch die Auslastung, Verteilung im Stadtgebiet Einwohnerzahl pro NEF berücksichtigen

    15.000 EW / 1 NEF macht einen großen Unterschied zu 600.000EW mit 4 NEF also 15.000 EW/NEF bzw. 150.000 EW /NEF also gleich mal der um eine Zehnerpotenz 10 mehr, zusätzlich noch das erhöhte Verkehrsaufkommen, Stadtverkehr vs. außerörtlicher Verkehr etc. So einfach ist die Rechnung also nicht

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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