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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz773111
Datum18.09.2013 09:54      MSG-Nr: [ 773111 ]87578 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Markus G.Eigentlcih ist es doch Egal, ob der mit oder ohne Sonder fährt oder nicht

    Warum ist das denn egal? Die Benutzung sollte doch immer auf einer Rechtsgrundlage beruhen. Dass dies unter Umständen nicht ganz einfach ist zeigt der sehr ausführliche Beitrag von Prof. Dr. Dieter Müller weiter oben...

    Entweder darf ich mit SoSi fahren oder ich darf es eben nicht. Egal gibts da nicht.

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