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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 773101 | ||
| Datum | 18.09.2013 08:00 MSG-Nr: [ 773101 ] | 88068 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Neumann T. mit Sonderrecht auf dem Weg zur Klinik, und dann warten zur Unfallaufnahme nach einem Auffahrunfall??? Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun ? Ohne jetzt genaueres zum konkreten Unfall zu wissen gehe ich auf Grund der Schadenssumme davon aus das zumindest der (auffahrende) RTW mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr fahrbereit war. Also wird in einem solchen Fall eben ein weiterer RTW mit Signal nachgefordert, der Patient umgeladen, die Fahrt fortgesetzt und die beiden beteiligten Fahrzeuge bleiben eben bis zum Ende der Aufnahme stehen. Da in Stuttgart die RTW von vier und die NEF von drei unterschiedlichen Organisationen kommen können sollte man das Unfallgeschehen schon dementsprechend dokumentieren. Gruß Andi | ||||
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