In der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über das Brandschutzwesen vom 3.5.1950 wird wie von Sebastian geschrieben nicht auf Fahrzeugtypen eingegangen. Das man das TLF16 seinerzeit von zentraler Stelle favorisiert hat, ist durchaus nachvollziehbar. Wer mal in diversen Chroniken der Feuerwehren gelesen hat, ahnt mit welchem Material seinerzeit die kleinen (Orts)wehren auskommen mussten. Selbst in größeren Orten hat man kleine Brötchen gebacken. In den 50er war man froh eine funktionierende TS und Schlauchmaterial zu haben. In den 60er und 70er Jahren hatte man größtenteils TSA, die Verbreitung des TSF in der Fläche setze da erst langsam ein. LF8 waren eher selten und auch nicht wasserführend, dafür hatte man ggf. Atemschutzgeräte. Seinerzeit war das TLF16 ein guter Kompromiss zwischen Anschaffungskosten, Personaltransport, Löschmittelmenge und Erstangreifer im eigenen Ort. Wie schon geschrieben wurde, oftmals das einzige Großfahrzeug und dann hat man da eben eine Seilwinde drangebaut. Auch seinerzeit hat man schon nachträglich zusätzlich Material in geringem Umfang auf die Fahrzeuge geladen. Heutzutage hat sich dieses Konzept freilich überlebt, auch wenn man mancherorts den Absprung verpasst hat und gerne am TLF 16/25 festgehalten hat...
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