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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr hängt NPD Plakate ab39 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772596
Datum11.09.2013 17:16      MSG-Nr: [ 772596 ]6403 x gelesen

Geschrieben von Christian R.Ich bin jetzt nicht in der Rechtmaterie, aber wo läuft die Grenze, dass man mit der DLK Wahlplakate abhängen muss und Demonstranten mit dem TLF4000 nicht umpusten darf.Ein bisschen Grenze setzt auch der GMV. Ansonsten ist die Amtshilfe u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die ersuchte Behörde Möglichkeiten hat, die die ersuchende Behörde eben nicht hat. Also: DLK sieht man bei den Polizeien selten, Wasserwerfer schon eher. Hätten die Polizeien aber keine Wasserwerfer zur Verfügung, und wäre ein Umpusten unumgänglich, könnten die TLF durchaus interessant werden... wenn dann nicht wieder der GMV greift, denn Demonstrantenumpusten ist einfach was anderes als Plakateabhängen oder Balkone anleitern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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