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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | GAN-Papier 2002 und Umsetzung in GAN-Kategorien aktuell | 6 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 772555 | ||
Datum | 11.09.2013 13:12 MSG-Nr: [ 772555 ] | 1380 x gelesen | ||
So, weiter im Netz "gegraben" zur rechtlichen Einordnung des GAN-Papiers. Die IMK hat am 6. Juni 2002 in Bremen (170. Sitzung) in einem TOP : "Europaeinheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)" folgendes zunächst beschlossen: "Sie beauftragen die ZED, für die Herbst-IMK in Bremen einen Bericht über die abschließende Beschreibung der grundlegenden Leistungsmerkmale des geplanten BOS-Digitalfunknetzes vorzulegen und damit den erforderlichen Mindeststandard als Ersatz für den bisherigen analogen Funk zu beschreiben. Diese Beschreibung der Leistungsmerkmale bildet die Grundlage für ein Vergabeverfahren. Die Innenminister und senatoren von Bund und Ländern stimmen dem Vorschlag der ZED zu, zur Abstimmung der abschließenden Beschreibung der grundlegenden Leistungsmerkmale (Mindeststandards) des BOS-Digitalfunknetzes eine Expertengruppe von Bund und Ländern (Gruppe Anforderungen an das Netz) einzuberufen und überträgt der ZED die Aufgabe, die Gruppe einzuladen, zu koordinieren und zu moderieren. Auf der Grundlage der beschriebenen Leistungsmerkmale soll die Expertengruppe die technischen Lösungen, insbesondere hinsichtlich der Kosten, bewerten." (Aus "Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 170. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder") Die 171. IMK-Sitzung hat dann in TOP 25 "Standardisierung eines künftigen europaeinheitlichen digitalen Sprech- und Funksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Bericht über die Arbeit der ZED" folgenden Beschluss gefasst: "2. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder nimmt den Bericht der ZED über die Arbeit der Gruppe Anforderungen an das Netz (GAN) zustimmend zur Kenntnis. Die durch die GAN formulierten Anforderungen sind die Grundlage für den Aufbau eines digitalen BOS-Sicherheitsfunknetzes (Basisstufe), das gemeinschaftlich- solidarisch geplant, aufgebaut und finanziert werden soll. Eine weitere Reduzierung der Anforderungen ist mit den operativ-taktischen Bedürfnissen der BOS nicht vereinbar und würde die Aufwendungen für die Systemumstellung nicht rechtfertigen." Ist dieser IMK-Beschluss jetzt soweit bindend, dass man die Länder heute darauf "festnageln" kann, wenn Diese die Anforderungen der GAN später und relativ "heimlich" "nach unten präzisiert" haben? Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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