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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr auch in Städten mit BF? - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei22 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen772467
Datum09.09.2013 21:24      MSG-Nr: [ 772467 ]3891 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Eric M.Muss die Feuerwehr eigentlich in öffentlicher Hand sein?
Sagt das Gesetz es so aus oder kann die Gemeinde das auch "delegieren" an einen Sicherheitsdienstleister wie beim RD?


... für Hessen steht in § 7 HBKG "Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. (...) Für jede Gemeinde muss eine öffentliche Feuerwehr vorhanden sein." - dies schließt m.E. eine Fremdvergabe aus. Ferner fordert es in § 9 und 10 für Einsatzkräfte entweder (für BF) den Beamtenstatus (soll = muss wenn kann) bzw. legt (für FF) fest "... sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst einer Gemeinde tätig". Auch das schließt m.E. eine Fremdvergabe aus.

Auch bei Werkfeuerwehren ist die externe Vergabe nach § 14 (4) HBKG nur ein genehmigungspflichtiger Ausnahmefall.

Gruß
Gerhard

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