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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr auch in Städten mit BF? - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 22 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 772467 | ||
Datum | 09.09.2013 21:24 MSG-Nr: [ 772467 ] | 3891 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Eric M. Muss die Feuerwehr eigentlich in öffentlicher Hand sein? ... für Hessen steht in § 7 HBKG "Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. (...) Für jede Gemeinde muss eine öffentliche Feuerwehr vorhanden sein." - dies schließt m.E. eine Fremdvergabe aus. Ferner fordert es in § 9 und 10 für Einsatzkräfte entweder (für BF) den Beamtenstatus (soll = muss wenn kann) bzw. legt (für FF) fest "... sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst einer Gemeinde tätig". Auch das schließt m.E. eine Fremdvergabe aus. Auch bei Werkfeuerwehren ist die externe Vergabe nach § 14 (4) HBKG nur ein genehmigungspflichtiger Ausnahmefall. Gruß Gerhard | ||||
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