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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr auch in Städten mit BF? - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772454
Datum09.09.2013 16:44      MSG-Nr: [ 772454 ]3953 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Ist es möglich/vorgesehen , bei Gemeinden mit BF oder HAW , die ja eigentlich alle über eine FF verfügen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten wenn es nicht genügend FF-Leute mehr gibt? Oder hat eine Gemeinde ihr Soll dann erfüllt(und die Hauptamtlichen müssen sehen wie sie klar kommen)?Für RLP würde ich angesichts der Formulierung des § 9 LBKG grundsätzlich mal dazu tendieren, dass sich vor dir noch keiner mit dieser Frage beschäftigt hat...
Die Möglichkeit der Pflichtfeuerwehr wird da in Abs. 3 erstmals genannt, der beginnt mit den Worten "In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr...".
Der Abs. 1 nennt ausdrücklich die Ergänzung durch eine FF als Kann-Bestimmung neben einer BF, sofern diese vorgeschrieben ist, "soweit erforderlich". Allerdings nennt dieser Absatz die gegebenenfalls zwingend vorgeschriebene BF da auch nicht BF, sondern die Feuerwehr muss "Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen", was so verstanden werden könnte, dass andere Einheiten damit schon vorausgesetzt wären.
Das kann man jetzt so verstehen, dass die BF auch durch eine PF ergänzt werden kann, "soweit erforderlich", oder so, dass die Kommune dann, wenn sie schon im Hauptamt brandschützt und feuerwehrt, keine Ehrenamtler mehr verpflichten kann. Zumindest dann nicht, wenn die Pflichtfeuerwehr eine "Neueinrichtung" wäre, und bis dato keine FF existierte, die damit ersetzt wird. Was aber in RLP ja auch wiederum egal ist, denn so eine Kommune gibt es derzeit ja nicht.
Habe gerade keinen Kommentar zur Hand, bei Gelegenheit versuche ich aber mal an diese Frage hier zu denken. Bis dahin bleibe ich bei der Vermutung, dass du der Erste bist, der sich diese Frage überhaupt mal stellt ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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