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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr9 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern772395
Datum08.09.2013 20:24      MSG-Nr: [ 772395 ]2457 x gelesen

Servus Anton,

hier findest Du was:

Geschrieben von Art. 6 Abs. 4 BayFwG
Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten.

Gruß
Markus

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