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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 772395 | ||
Datum | 08.09.2013 20:24 MSG-Nr: [ 772395 ] | 2457 x gelesen | ||
Servus Anton, hier findest Du was: Geschrieben von Art. 6 Abs. 4 BayFwG Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten. Gruß Markus | ||||
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