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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSHT für Tod gehalten - Schwerverletzte in Pathologie gebracht34 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland772049
Datum03.09.2013 11:34      MSG-Nr: [ 772049 ]7311 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.wenn ich deine Ausführungen richtig interpretiere dürfte der "schwarze Peter" nicht beim Notarzt liegen.
Der schwarze Peter liegt bei dem, der unterschrieben hat. Das ist mit unserer Steuererklärung oder einem Kauvertrag nicht anders.
Das Recht zu sagen, JETZT NICHT - ERST ALLES ANDERE - hast Du als Arzt auf jeden Fall. Und dann steigst Du zu Deinem Schwerverletzten in den RTW und fährst weg. Nach mir die Sintflut. Für so etwas gibt es eine Einsatzleitung und Nachalarmierung. Und wenn die Leitung (hier: LNA) sagt, "Du bleibst", dann bleibst Du halt. Dafür ist der LNA ja da.
Aber der LNA kann nicht bestimmen, dass ich einen Totenschein unterschreibe. Das macht man nur, wenn man sich sicher ist.

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SHT für Tod gehalten - Schwerverletzte in Pathologie gebracht - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt